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B & G sind Partner der WFG-Bauträger GmbH

 

Aktuelles Bauprojekt!

 

Die Projekte können über uns DIREKT vom Bauträger ohne Maklerprovision erworben werden!

 

Schlosspark Velm NÖ


I4You Brillenversicherung
www.I4You.at

 

Unsere Tätigkeit

Die erste Frage die sich im Zusammenhang mit Versicherungen stellt ist immer: „Wer wird mich beraten und bei wem soll ich die Versicherung abschließen?“
Es gibt Versicherungsagenten und Versicherungsmakler. Der Unterschied liegt in der Verantwortlichkeit, in der Ausbildung und in der Angebotspalette der angeführten Versicherungsberater aber auch in der gebotenen Servicequalität.

Verkaufsaußendienst der Versicherungsgesellschaften und selbständige Versicherungsagenten

Rechtlich gesehen handelt der Versicherungsangestellte im Auftrag seiner Versicherungsgesellschaft. Ebenso der selbständige Versicherungsagent. Letzterer kann auch im Auftrag mehrerer Gesellschaften handeln, wobei er verpflichtet ist, diese Gesellschaften nach Außen hin im Geschäftsverkehr zu deklarieren. Demnach kann bzw. darf der Versicherungsagent keinerlei Produktvergleiche zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften vornehmen. Das Gewerbe des Versicherungsagenten war früher ein freies Gewerbe, welches daher ohne Fachprüfung gegründet werden konnte. Seit 1996 muss jedoch auch der Versicherungsagent sein Fachwissen vor einer Prüfungskommission unter Beweis stellen oder seine Qualifikation sonst nachweisen.

Versicherungsmakler / Berater in Versicherungsangelegenheiten

Der Versicherungsmakler nimmt in der Versicherungswirtschaft eine Sonderstellung ein. Er handelt im Auftrag des Kunden und ist einzig und alleine diesem verantwortlich. Der Aufgabenbereich des Maklers ist in einem eigenen „Maklergesetz“ geregelt. Demnach ist er verpflichtet, als „Sachverständiger im Versicherungswesen“ eine Risikoanalyse über das zu versichernde Risiko zu erstellen und dann den günstigsten Versicherungsvertrag (Preis-Leistungsverhältnis) anzubieten. Dabei vergleicht er die Produkte aller inländischen oder sogar ausländischen Gesellschaften – hängt von seinen Geschäftsbedingungen ab. Der Makler muss auch die Solvenz der Versicherungsgesellschaft im Rahmen der ihm zugänglichen, fachlichen Informationen beurteilen. Das heißt, vermittelt er Ihren Versicherungsvertrag an eine Gesellschaft, deren Insolvenz er erkennen hätte müssen, so haftet er für den ihnen entstandenen Schaden. Wichtig ist auch die Verpflichtung des Maklers, eine laufende Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge seiner Kunden vorzunehmen und gegebenenfalls geeignete Vorschläge für eine Verbesserung des Versicherungsschutzes zu unterbreiten. Damit soll gewährleistet werden, dass der nicht fachkundige Versicherungsnehmer immer den besten Versicherungsschutz genießt. Aus den angeführten Gründen muss der Makler nicht nur über beste Kenntnisse im Versicherungsrecht verfügen, sondern muss auch gute Kenntnisse in steuerrechtlichen oder gewerberechtlichen Angelegenheiten, im Konsumentenschutzgesetz, im Privatrecht (ABGB) usw. haben. Wie Sie sehen, hat der Makler - im Gegensatz zum Agenten oder Verkaufsaußendienst einer Versicherungsgesellschaft - eine ganze Reihe von Pflichten dem Kunden gegenüber. Aber gerade diese gesetzlichen Verpflichtungen des Maklers führen dazu, dass der Makler eine immer wichtigere Rolle im Versicherungsmarkt einnimmt. Zu erwähnen wäre noch, dass Sie dieses vom Gesetzgeber vorgeschriebene Servicepaket in der Regel nichts kostet.