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Aktuelles Bauprojekt!

 

Die Projekte können über uns DIREKT vom Bauträger ohne Maklerprovision erworben werden!

 

Schlosspark Velm NÖ


I4You Brillenversicherung
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Finanzdienstleistung gewinnt weiter an Bedeutung

Die Beratung zur finanziellen Absicherung und zum Vermögensaufbau ist ein sensibler und verantwortungsvoller Bereich, ist doch die individuelle Absicherung der existenziellen Bedürfnisse ein zentrales Anliegen jedes Menschen. Insbesondere im Hinblick auf die private Pensionsvorsorge gewinnt die individuelle und unabhängige Finanzberatung laufend an Bedeutung. Zudem sind die Produkte am Markt zahlreich sowie vielfältig und unterliegen laufend Änderungen der steuerlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Jeder Finanzdienstleister ist daher gefordert, durch laufende Aus- und Weiterbildung sein Fachwissen und Know-how zu vertiefen, um am Ball zu bleiben. Längst schon steht der Laie einem Markt gegenüber, in dem er sich ohne professionelle Hilfe nicht mehr zurechtfinden kann.

Der gewerbliche Vermögensberater ist (wie ein Versicherungsmakler) ein so genanntes gebundenes Gewerbe, bedarf somit einer einschlägigen Ausbildung und hat eine entsprechende staatliche Prüfung zu absolvieren.

Gewerbewortlaut zur Vermögensberatung: Vermögensberatung (Beratung bei Aufbau und Erhalt von Vermögen und der Finanzierung unter Einschluss insbesondere der Vermittlung von Veranlagungen, Investitionen, Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen) kurzum: Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierungen

Entsprechend der neuen Gewerbeordnung kann ein Vermögensberater nun in Ergänzung seiner Dienstleistung („wirtschaftlicher Zusammenhang“) auch alle sonstigen Versicherungssparten vermitteln. Ergänzend kann ein Vermögensberater natürlich auch Bausparverträge und Beteiligungen vermitteln und z.B. Stiftungen und Firmen (im Veranlagungsbereich) beraten.

Gewerbliche Vermögensberater vermitteln insbesondere

  • Finanzierungen, Hypothekardarlehen
  • Kredite
  • Immobilienanlagen
  • Beteiligungen
  • Veranlagungen in Mobilien
  • Sachwerte
  • Leasingverträgen
  • Bausparverträgen sowie Lebens- und Unfallversicherungen usw.
  • Vermögensaufbaustrategien
  • Vermögenserhalt
  • Kinder-, Hochzeits- und Ausbildungsvorsorge
  • Für Unternehmer/Unternehmen:
  • Freibetragsrechnung für Investierte Gewinne (FBiG)